[>>]

Montag, 18. Juli 2005

Webdesigner bei der KSK

Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts muss die Künstlersozialkasse (KSK) jetzt auch Webdesigner versichern.

Nach Ansicht der Richter ist das Berufsbild des Webdesigners - in Abgrenzung zum Programmierer und Webmaster - durch eine eigenschöpferisch-gestalterische Tätigkeit geprägt, die mit denen der Grafiker, Grafikdesigner und Layouter vergleichbar ist und somit den Vorgaben des Künstlersozialversicherungsgesetzes entspreche.

Damit ist der Zugang zum relativ günstigen Versicherungsschutz für alle Webdesigner frei.

Das damalige gesetzgeberisches Motiv für die Künstlersozialkasse war, Künstler bei ihrer "brotlosen Kunst" zu fördern. Die KSK wird zum Teil durch Steuergelder und Abgaben finanziert.



Quelle:

Urteil des Bundessozialgericht v. 07.07.2005 (Az.: B 3 KR 37/04 R)


Mehr unter:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2005&Sort=3&nr=8976

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Archiv

Juli 2005
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 
 1 
 2 
 3 
 4 
 5 
 6 
 7 
 8 
 9 
10
11
12
13
14
15
16
17
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
 

Aktuelle Beiträge

Ausländische Umsätze...
Wer von Deutschland aus Umsätze mit ausländischen...
OliverG - 30. Dez, 14:34
Pforzheim / Enzkreis:...
Noch bis Ende Dezember 2009 kann man komfortabel in...
rioinspace - 9. Dez, 12:54
ganz gut
also ich kann mich nicht beklagen im Januar. dei leute...
OliverG - 17. Jan, 10:34
wie läufts?
Hallo allerseits, Steuern bezahlt (bevor sie wieder...
fbtde - 13. Jan, 13:07
super, oder?
;)
OliverG - 24. Aug, 00:31

Status

Online seit 1881 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 30. Dez, 14:34

Credits

vi knallgrau GmbH

powered by Antville powered by Helma


Creative Commons License

xml version of this page

twoday.net AGB

Remember: The exit from these pages is this way:

Ein Klick auf eine dieser Anzeigen untersützt den Bestand dieses Weblogs. - Also: Einfach als Ausgang benutzen :)




View Our Stats