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Freitag, 15. April 2005

'Bund deutscher Schriftstelller' verklagt 'Autorenhaus.de'

Der sogenannte Bund Deutscher Schriftsteller (nicht zu verwechseln mit dem Verband Deutscher Schriftsteller!) hat mit Hilfe von RA Frank vom Anwaltsbüro Frank, Bolz & Stock in St. Wendel eine Einstweilige Verfügung gegen die Herausgeber des Deutschen Jahrbuch für Autoren, Autorinnen 2005/2006 erwirkt, wegen der es eine Klärung über die tatsächlichen Verbindungen und Abhängigkeiten zwischen dem Zuschussverlagskonzern Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe und dem BDS jetzt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geben wird.
[aus: Autorenhaus.de | Autorenhaus Verlag | Artikel 5 Grundgesetz Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Informationsfreiheit]

Hervorherbung und Link: Oliver Gassner

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http://medienfreie.twoday.net/stories/630146/modTrackback

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